Beratung aus einer Hand

Betriebsräte haben aus der Betriebsverfassung das Recht, Sachverständige zur Beratung hinzuziehen.

Das ist angesichts der komplexen Aufgaben, die Betriebsräte zu bewältigen haben, dringend geboten.

Denn auch das Management bedient sich regelmäßig der Unterstützung gut bezahlter Berater (Unternehmensberater, Steuerberater, usw.), und das trotz guter Qualifizierung und gutem internen Know-how.

Als Betriebsrat sollten Sie darauf achten, dass die Beratungsleistung auf das Unternehmen, den Betrieb, den Betriebsrat und vor allen Dingen auf die anstehende Aufgabe zugeschnitten ist.

IBAS bietet Ihnen eine umfassende wirtschaftliche und rechtliche Beratung im Rahmen der Betriebsratsarbeit an und unterstützt Sie gerne bei der Bewältigung Ihrer Aufgaben.

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