Seminarbesuch auch in der Muttersprache

Der Betriebsrat hat das Recht ein Mitglied auch zu einer muttersprachlichen Schulung zu entsenden, wenn das BR-Mitglied nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügt. Natürlich muss das Seminar für die ordnungsgemäße Arbeit des Betriebsrats erforderlich sein. Die Kosten werden dann gem. § 40 BetrVG vom Arbeitgeber übernommen.
Quelle: Arbeitsgericht Berlin, 3 März 2011, 24 BV- 15046/10 (vgl. Luis Ledesma, einblick,6/11)

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