Der Betriebsrat hat das Recht ein Mitglied auch zu einer muttersprachlichen Schulung zu entsenden, wenn das BR-Mitglied nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügt. Natürlich muss das Seminar für die ordnungsgemäße Arbeit des Betriebsrats erforderlich sein. Die Kosten werden dann gem. § 40 BetrVG vom Arbeitgeber übernommen.
Quelle: Arbeitsgericht Berlin, 3 März 2011, 24 BV- 15046/10 (vgl. Luis Ledesma, einblick,6/11)
Archiv für den Monat September 2011
Seminarbesuch auch in der Muttersprache
Donnerstag, 01. September 2011Arbeitnehmer sind der Puffer für Unternehmen
Donnerstag, 01. September 2011Bei drohendem Lieferverzug setzen die Unternehmen ihre Arbeitnehmer als Puffer ein, um ihre Liefertermine einzuhalten. Dies geschieht in der Regel über Zusatzschichten und Überstunden. Auch flexible Arbeitszeitmodelle werden gerne eingesetzt, um die Kapazitäten der Produktion dynamisch zu planen.




